Immer mehr Unternehmen wollen ihre Beschäftigen wieder zurück ins Büro holen und so kehren viele Beschäftigte nach wochenlangem Stillstand an ihren Arbeitsplatz zurück. Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dazu den umfangreichen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard (Arbeiten in der Pandemie – mehr Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit) veröffentlicht. Hier finden sich unter anderem auch Maßnahmen zum Infektionsschutz bei der Arbeitsplatzgestaltung:
- Ausreichend Abstand: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen mindestens 1,5 m Abstand zu anderen Personen halten.
- Alternative Schutzmaßnahmen: Wo dies auch durch Maßnahmen der Arbeitsorganisation nicht möglich ist, müssen alternative Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
- Transparente Abtrennungen: sind bei Publikumsverkehr und möglichst auch zur Abtrennung der Arbeitsplätze mit ansonsten nicht gegebenem Schutzabstand zu installieren.
Wir unterstützen Sie dabei, die Arbeitsschutzstandards kurzfristig umzusetzen, um Ihre Mitarbeiter und Kunden vor Infektionen mit dem Corona-Virus zu schützen!