Räume zum Austausch

Inspirationen für eine  lockere Atmosphäre und mehr Miteinander

Kantinen und Sozialräume

Sozialräume wie zum Beispiel die Betriebsküche tragen nicht nur zur Entspannung bei, sondern bieten auch die Möglichkeit des kreativen Austauschs unter Mitarbeitern. In lockerer Atmosphäre entstehen neue Ideen und bestehende Probleme werden gelöst. Hier erfahren Sie, worauf Sie bei der Gestaltung von Sozialräumen unbedingt achten sollten.

Obwohl im Büro im Vergleich zur industriellen Fertigung weitaus weniger Gefahren am Arbeitsplatz lauern, sind auch hier zahlreiche gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Unter anderem sind diese in der sogenannten Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verankert. Konkret umfassen diese Regelungen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten im Zusammenhang mit dem Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.

Gemäß Arbeitsstättenverordnung zählen folgende sechs Bereiche zu den gesetzlichen Vorschriften für Büroarbeitsplätze zum Schutz von Arbeitnehmern:

  • Zulässige Raumtemperatur im Büro (Mindest- und Höchsttemperatur)
  • Maximale Lärmbelastung
  • Ergonomische Anforderungen an den Arbeitsplatz
  • Angemessene Beleuchtung
  • Regelungen zum Nichtraucherschutz
  • Vorgehensweise, wenn der Arbeitgeber gegen die genannten Arbeitsschutzbestimmungen verstößt

Wann sind Sie als Unternehmer zur Einrichtung eines Pausenraums verpflichtet?

Laut Arbeitsstättenverordnung sind Sozialräume nicht in jedem Betrieb zwingend notwendig. Genau genommen ist die Einrichtung eines Pausenraums für jeden Betrieb mit mindestens zehn Beschäftigten verpflichtend. Alternativ schreibt die Arbeitsstättenverordnung einen Pausenraum vor, wenn Ihre Arbeitnehmer im Sinne des Gesundheitsschutzes einer besonderen Gefährdung ausgesetzt sind. Von dieser Regelung ausgenommen sind Betriebe, in denen Mitarbeiter in Räumlichkeiten untergebracht sind, in denen eine gleichartige Erholung möglich ist. Diese Voraussetzung gilt zum Beispiel in Büroräumen als erfüllt.

Für Schwangere ist ein Ruheraum einzurichten, in denen ein ungestörtes Ausruhen mittels einer Liegemöglichkeit denkbar ist. Wird die reguläre Arbeitszeit dauerhaft durch Bereitschaftszeiten oder Arbeitsunterbrechungen bestimmt, ist für die betreffenden Arbeitnehmer ein Bereitschaftsraum zur Verfügung zu stellen.

Im Gegensatz zum Pausenraum beinhaltet die Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Einrichtung einer Kantine keine verpflichtenden Bestimmungen. Somit entscheiden Sie als Arbeitgeber allein darüber, ob Sie Ihr Unternehmen mit einer Betriebskantine ausstatten.

Worauf ist bei der Gestaltung von Sozialräumen zu achten?

Bevor Sie mit der Einrichtung Ihrer Sozialräume beginnen, stellt sich zunächst die Frage, welche Räumlichkeiten hierzu gehören. Klassische Sozialräume für Mitarbeiter sind:

  • Umkleidekabinen
  • Aufenthaltsraum
  • Pausenraum
  • Toilette
  • Dusche
  • Ruheraum
  • Teeküche

Während die Einrichtung von zum Beispiel Umkleidekabinen mit Spinden, Schränke und Umkleidebänken recht spärlich ausfällt, bietet ein Pausenraum Platz für Kreativität. Bei Letzterem handelt es sich um eine geschlossene Räumlichkeit mit ausreichend Sitzmöglichkeiten sowie einem Tisch, der der gemeinschaftlichen Nutzung dient.

Damit sich jeder Mitarbeiter wohlfühlt, sollten individuelle Wünsche bei der Einrichtung des Pausenraums berücksichtigt werden. Ein Pausenraum stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl untereinander und wirkt sich somit positiv auf die Produktivität des gesamten Unternehmens aus.

Damit der Pausenraum von allen Beschäftigten in möglichst gleichem Umfang genutzt werden kann, sollte dieser für jeden einzelnen Arbeitnehmer in Kürze erreichbar sein. Des Weiteren ist auf eine angemessene Größe zu achten, um ausreichend Bewegungsfreiheit sicherzustellen. Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne bieten angenehmen Komfort. Eine leichte Reinigung der Tischplatte unterstützt die Sauberkeit im Gemeinschaftsraum.

Zu den gesetzlichen Mindestanforderungen an einen Pausenraum zählen lediglich Tische, Stühle, Sofa sowie mindestens ein Fenster. Letzteres garantiert, dass der Raum mit ausreichend Tageslicht geflutet wird. Da die genannten sporadischen Einrichtungsgegenstände meist nicht ausreichen, um eine Wohlfühlatmosphäre zu erzeugen, ist die Ergänzung mit weiteren Accessoires zu empfehlen. In diesem Punkt sollten Sie die Interessen Ihrer Angestellten einbeziehen. Besonderes Augenmerk ist auf folgende Punkte zu richten:

  • Wandfarbe in freundlichen Farbtönen wie beispielsweise Grün oder Orange
  • Möbel mit bequemer Polsterung
  • Details zur Verschönerung wie zum Beispiel Blumen oder Bilder
  • Evtl. Gesellschaftsspiele zur Entspannung wie unter anderem Kicker
  • Schwarzes Brett, das Platz für lustige Sprüche bietet, schafft Mehrwert

Welche Elemente gehören in eine Büroküche?

Gesetzlich sind Sie als Unternehmer nicht dazu verpflichtet, Ihren Mitarbeitern im Büro eine Küche zur Verfügung zu stellen. Dennoch wird eine Kaffeeküche im Büro gerne von Mitarbeitern angenommen, um sich eine kleine Stärkung für zwischendurch zu gönnen. Außerdem bietet eine Teeküche im Büro die Möglichkeit zum Austausch von Mitarbeitern unterschiedlicher Abteilungen. Diese kurzen Gespräche tragen zu einem verbesserten Zusammengehörigkeitsgefühl bei. Es entstehen neue Ideen, die den Unternehmenserfolg positiv beeinflussen.

Ob platzsparend oder geräumig, um eine Wohlfühlatmosphäre schaffen zu können, sollte jede Büroküche standardmäßig folgende Elektrogeräte beherbergen:

  • Kaffeemaschine
  • Kühlschrank
  • Mikrowelle
  • Wasserkocher
  • Induktionsherd

Eine Büroküche mit Geschirrspüler erweist sich als besonders praktisch und zeitsparend. Da sich die Ordnungshaltung bei gemeinschaftlicher Nutzung häufig als problematisch darstellt, sollte ausreichend Stauraum zur Verfügung stehen. Regale und Auszugsschränke benötigen nur wenig Platz. Komplette Küchensysteme stellen eine Kombination passender Einrichtungsgegenstände zur Auswahl. Bei den Möbeln selbst ist ein pflegeleichtes, aber robustes Material ratsam. Kunststoff erfreut sich beispielsweise an besonderer Beliebtheit.

Büroküchen sind in der Praxis vorrangig in kleinen Betrieben vertreten, während Betriebskantinen in großen Unternehmen mit zahlreichen Beschäftigten anzutreffen sind. Dennoch liegt die Entscheidung bei Ihnen als Unternehmer, für welche Büroküchenart Sie sich entscheiden.

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